Antrag auf Jugendfreigabe für Jugendliche, mit vollendetem 15. Lebensjahr am 31.12. in der betreffenden Spielsaison
Die Anträge zur Beantragung der Jugendfreigabe mit den geforderten Unterlagen gemäß § 21 der BBV-SpO für die jeweilige Saison sind bis spätestens 01.07. (=Eingangs-Ausschlusstermin) zu stellen. Die Antragsmöglichkeit für die Rückrunde (1.11. =Eingangs-Ausschlussermin) bleibt dabei unberührt.
Bayer. Badminton-Verband e.V. Geschäftsstelle z. H. Frau Eva Oswald, Postfach 500120, 80971 München, Fax: 089/15702-338
Wir bitten, die Anträge ausschließlich in schriftlicher Form per Brief , Fax oder Email an vorstehende Adresse zu senden.
Ferner bitten wir zu beachten, dass für die Bearbeitung des Jugendfreigabeantrages eine Gebühr von 10 € je Antrag (auch bei einem negativen Bescheid) erhoben wird. Die Belastung der Kosten erfolgt über das beim Verband geführte Vereinskonto.